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Stadt Köln greift durch – Neue Regeln für das BikeSharing

Entwicklung der Fahrradverleihsysteme in der Stadt Köln

Immer mehr Städte fangen an Regeln für BikeSharing Anbieter aufzustellen. Am 23.01.2018 hat die Stadt Köln im Verkehrsausschuss nun Ihre Auflagen bestimmt und wird dieses ab sofort umsetzen. Anscheinend hat die Stadt wahnsinnige Angst vor neuen Mitbewerbern aus Fernost, ab März 2018 wollen zwei neue Betreiber ihren Dienst in Köln aufnehmen. Uns ist bekannt wer als erstes in Köln beginnen wird und wir haben dieses Unternehmen um Stellungnahme gebeten ob sich an einem Start in der Domstadt etwas ändert. Außerdem haben wir bei den beiden etablierten Anbietern angefragt und werden über ihre Stellungnahme berichten.

Eine Mitteilung des Verkehrsausschusses der Stadt Köln vom 23.01.2018

In der Stadt Köln gibt es aktuell zwei Anbieter von Fahrradverleihsystemen. Die KVB AG mit Nextbike sowie FordPass Bike mit der DB AG. Beide Anbieter kommen heute auf insgesamt ca. 3.300 Räder. Die KVB AG verfügt aktuell über ein Flex-System, also das freie Ausleihen und Abstellen im öffentlichen Raum. FordPass Bike arbeitet mit virtuellen Stationen, bei denen nur in einem engen Umkreis die Räder ausgeliehen und abgestellt werden können bzw. dürfen.

Im vergangenen Jahr sind weitere acht Anbieter von Fahrradverleihsystemen an die Stadt Köln her- angetreten. Diese kommen überwiegend aus dem asiatischen Raum.

Mit zwei Anbietern wurden bereits intensive Gespräche geführt. Mit ihnen wurde vereinbart, erst im Frühjahr 2018 mit dem Fahrradverleih zu beginnen. Die Stadtverwaltung hat hierzu erste Vorgaben gemacht, deren Einhaltung von den Unternehmen zugesagt wurde. Gegenwärtig wird eine verbindli- che Vorgabe für alle Fahrradverleihsysteme erarbeitet. Nach aktuellem Stand geht die Verwaltung davon aus, dass in 2018 insgesamt rund 8.000 Leihräder im Stadtgebiet Kölns zur Verfügung stehen werden.

Zur Wahrung der Ordnung im öffentlichen Raum sollen konkrete Verbotszonen für Leihräder sowie die maximale Anzahl an Rädern definiert werden, die aufgestellt werden dürfen. Dazu hat die Stadt- verwaltung aktuell bereits entsprechende Vorgaben erarbeitet (siehe Anlage). Räumlich werden sich diese an dem Bedeutungsplan der Stadt Köln orientieren und Räume definieren, in denen kein Auf- stellen von Rädern erlaubt ist bzw. Räume, bei denen eine Genehmigung eingeholt werden muss.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Regulierung der Anzahl an Rädern pro Standort. Diese soll zukünftig, bei freien Systemen, auf maximal fünf Räder begrenzt sein.

Die Verwaltung wird einheitliche Regeln für alle Fahrradverleihsysteme definieren und die Einhaltung prüfen. Über die weitere Entwicklung im Bereich der Fahrradverleihsysteme wird die Verwaltung an- lassbezogen informieren.

Qualitätsvorgaben für Fahrradverleihsysteme in der Stadt Köln

Qualitäts-Agreement zwischen der Stadt Köln und den Anbietern von Fahrradverleihsystemen (Entwurf Stand: 09.01.2018)

Zur Qualitätswahrung und Akzeptanzsteigerung von Fahrradverleihsystemen in der Stadt Köln sind für den Anbieter eines Fahrradverleihsystems Vorgaben zu berücksichtigen. Das Aufstellen der Leihräder erfolgt im gegenseitigen Einverständnis nach folgenden Gesichts- punkten:

  1. Das Aufstellen erfolgt nach den Regeln der StVO und entsprechenden Regelwerken und Hinweisen:
    • –  Konkrete Verbotszonen sind mit der Stadt Köln abzustimmen.
    • –  Keine Abstellung in städtebaulich sensiblen Bereichen.
    • –  Die Räder haben so zu stehen, dass der fließende Verkehr (auch Fußgänger) nicht behindert werden.
    • –  Freihalten von Gehweghinterkanten, um Sehbeeinträchtigten die ungehinderte Mobilität zu ermöglichen.
    • –  Freihalten von Gehwegbreiten von mindestens 2,00 m.
  2. Die Vorgaben der Übersichtskarte für Fahrradverleihsysteme hinsichtlich der Aus- bringung von Leihrädern sind zu befolgen (siehe Anhang):Zone 1: Keine Ausbringung von Fahrradverleihrädern.
    Zone 2: Nur nach vorheriger Abstimmung.
    Zone 3: Genehmigungsfreie Ausbringung von stationslosen Leihrädern. Grünanlagen: Keine Beendigung von Leihvorgängen.
  3. Sollten zukünftig bauliche oder markierungstechnische Maßnahmen im öffentlichen Raum vorgesehen sein, sind diese mit der Stadtverwaltung abzustimmen und zu ge- nehmigen.
  4. Bei Ausbringung oder Umverteilung dürfen maximal fünf Räder an einem Standort vorhanden sein (Umkreis 100 m).
  5. Das Unternehmen muss den reibungslosen Ablauf des Verleihsystems gewährleisten und die entsprechende Qualität erhalten.
  6. Der Anbieter muss dafür Sorge tragen, dass die Räder zu jeder Zeit fahrtüchtig und nach den oben festgehaltenen Regeln abgestellt sind.
  7. Innerhalb von vier Wochen muss jedes Rad hinsichtlich der ordnungsgemäßen Abstellung überprüft werden.
  8. Beschwerden über abgestellte Räder sind binnen 24 Stunden zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen. Erfolgt dies nicht, werden die Räder auf Kosten des Anbieters entfernt.
  9. Der Anbieter protokoliert die Behebung mit einer entsprechenden Mitteilung an den Beschwerdeführer inklusive eines „Nachher-Fotos“.
  10. Der Anbieter benennt einen direkten Ansprechpartner, der Anfragen binnen 24 Stunden zu beantworten hat.
  11. Dem Kunden werden oben genannte Vorgaben vor Vertragsabschluss mitgeteilt und dieser muss diesen vor Beginn des Vertragsverhältnisses zustimmen.

Alle Informationen gibt es auch auf der Ratsinformationen Seite der Stadt Köln

PDF Übersichtskarte

Qualitäts-Agreement der Stadt Köln

Mitteilung Verkehrsausschuss der Stadt Köln

Weitere Infos zum BikeSharing in Köln gibt es z.B. hier