Lastenradförderung

Lastenradförderung jetzt auch in Hamburg

Lastenradförderung – Nun ist es auch in Hamburg soweit. Unter dem Motto „Mehr Lastenräder auf die Straße“ stellt Hamburg sein eigenes Förderprogramm zur Unterstützung des Kaufs eines Lastenrades vor. Ab dem 15. Oktober 2019 kann man vor dem Erwerb eines Rades einen Zuschuss von bis zu 2.000 Euro beantragen. Viele andere Städte wie z.B. Köln haben ebenfalls eine Lastenradförderung, zu wünschen wäre eine bundesweite einheitliche Möglichkeit, denn es gibt noch viele Regionen die garkeine Möglichkeiten geben einen Umstieg finanziell zu ermöglichen.

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Hier einmal alle Informationen der Stadt Hamburg

Wir wollen mehr Lastenräder und weniger Autos auf Hamburgs Straßen! Deswegen starten wir das neue Förderprogramm für #moinzukunft-Lastenräder: Ab dem 15. Oktober geben wir euch bis zu 2.000 Euro Zuschuss beim Kauf eines neuen E-Lastenrads und 500 Euro bei normalen Lastenrädern. Einen besonderen Abwrackbonus gibt’s bei gleichzeitiger Abschaffung eines Diesel-Fahrzeugs.

Mehr Lastenräder fürs Klima – Lastenradförderung

Unser Ziel ist es, mehr Lastenräder auf Hamburgs Straßen zu bekommen. Das nützt dem Klima, macht Hamburg leiser und die Luft besser. Auch für euch liegen die Vorteile auf der Hand: Ihr spart euch langwierige Parkplatzsuche, steht nicht im Stau und für euren Geldbeutel ist es auch noch gut. Ein Lastenrad ist im Vergleich zu einem Auto oder gar Lieferwagen viel günstiger. Auch für Firmen sind Lastenräder im täglichen Lieferverkehr eine praktische Alternative. Gerade für die sog. „letzte Meile“, die relativ kurzen Strecken zwischen den Stopps und Lieferadressen, im Lieferverkehr ersetzen Lastenräder flexibel und kostengünstig Autos oder Transporter.

Eine Lastenradförderung für alle Hamburgerinnen und Hamburger

Alle Hamburgerinnen und Hamburger können die Förderung beantragen – ob Privatperson, Hausgemeinschaft, Verein, einzelne Gewerbetreibende, Selbstständige oder Firma. Der Erstwohnsitz muss aber in Hamburg liegen. Wir fördern 33% des Kaufpreises, maximal 2.000 Euro bei E-Lastenrändern, 500 Euro bei normalen Lastenrädern und 500 Euro für einen Lastenrad-Fahrradanhänger. Dafür haben wir 1,5 Millionen Euro bis Ende 2021 bereitgestellt. Besonderer Clou: Wenn du gerade ein mit Benzin oder Dieselkraftstoff betriebenes Fahrzeug verschrottet hast, erhöht sich der Zuschuss für dein neues E-Lastenrad einmalig um 500 Euro (Abwrackbonus).

Wichtig: Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn der Zuwendungsantrag vor der Beschaffung des Lastenrades gestellt und genehmigt wurde.

FAQ moinzukunft Hamburg – Lastenradförderung

Wer darf einen Antrag stellen?

  • Privatpersonen mit erstem Wohnsitz in Hamburg
  • Vereine und Wohnungseigentümergesellschaften mit Hauptsitz in Hamburg
  • Unternehmen, Selbständige oder sonstige gewerblich handelnde Personen mit Hauptsitz oder mindestens einer Betriebsstätte in Hamburg

Was wird gefördert?

  1. Lastenräder, die nicht elektrisch unterstützt werden.
  2. Lastenräder, die mit einem unterstützenden Elektromotor ausgestattet sind (E-Lastenräder), der nur hinzugeschaltet wird, wenn in die Pedale getreten wird (Höchstgeschwindigkeit 25 km/h), sowie einer Zuladung bis max. 149 kg (exkl. Fahrer/ Fahrerin).
  3. Fahrradanhänger, die für den Lastentransport vorgesehen sind, sofern nachgewiesen wird, dass bereits ein Fahrrad mit integriertem Elektroantrieb genutzt und dauerhaft zur Verfügung steht.

Wie hoch ist der Zuschuss zur Lastenradförderung ?

33% der förderfähigen Kosten gem. Kostenvoranschlag, aber nicht mehr als

  1. 500,- € bei Lastenrädern
  2. 2.000,- € E-Lastenrädern
  3. 500,- € bei Fahrradanhängern

Welche Unterlagen muss ich mit dem Antrag einreichen?

  • Kostenvoranschlag [s.a. „Fahrradhändler meines Vertrauens“]
  • Als Privatperson: Kopie des Personalausweises; bei Vorlage einer Kopie des Reisepasses benötigen wir auch eine Kopie der Meldebestätigung
  • Als Unternehmen: Handelsregisterauszug sowie Personalausweis des Vertretungsberechtigten in Kopie
  • Als Verein: Vereinsregisterauszug sowie Personalausweis des Vertretungsberechtigten
  • Ggf. Vollmacht auf IFB-Vordruck
  • Ggf. Verwertungsnachweis für ein verschrottetes Fahrzeug [s.a. Abwrackbonus]

Kostenvoranschlag

Die Antragsteller müssen sich vor Einreichung der Antragsunterlagen mit der Marktlage vertraut machen und drei Vergleichsangebote einholen, die sich sich nicht auf ein einziges Lastenradmodell beziehen müssen. Dem Antrag fügen Sie dann bitte das Angebot für das ausgewählte Lastenrad bei und begründen kurz, warum dieses unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Anforderungen die Kriterien von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfüllt.

Wo kann ich den Antrag auf eine Lastenradförderung stellen?

Sie können ab dem 15. Oktober 2019 den Antrag bei der Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) stellen. Diese berät Sie bei allen Fragen zur Förderung und begleitet Sie beim Antragsverfahren. Informationen zu allen Programmen der IFB Hamburg, zu Förderrichtlinien und die Formulare finden Sie (ab dem 15.10.2019) unter www.ifbhh.de

Tel. 040/248 46-560 Fax. 040/248 46-432

wirtschaft_1@ifbhh.de

Kann ich, wenn ich mir gerade ein Lastenrad gekauft habe, die Rechnung einfach bei der IFB einreichen?

Nein, das ist leider nicht möglich.

Die Landeshaushaltsordnung der der Freien und Hansestadt Hamburg schreibt zwingend vor, dass Zuwendungen zur Projektförderung – und um eine solche handelt es sich auch bei Zuschüssen für die Beschaffung von Lastenrädern – nur für Vorhaben bewilligt werden dürfen, die noch nicht begonnen wurden. In dem Augenblick, in dem Sie ein Lastenrad bestellt oder bereits gekauft haben, gilt das Vorhaben als begonnen.

Kann ich das Lastenrad bei dem Fahrradhändler meines Vertrauens kaufen?

Grundsätzlich ja.

Da das Förderprogramm aus staatlichen Mitteln (sog. „Steuergelder“) finanziert wird, sind Sie aufgefordert, sich vor Einholung eines Kostenvoranschlags mit der Marktlage vertraut zu machen und sich dann unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Bedarfe für das für Sie wirtschaftlichste Angebot zu entscheiden (Grundsatz der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung).

Kann ich einen Zuschuss auch für mehrere Lastenräder beantragen?

JEIN.

  • Pro Haushalt kann je Jahr nur ein Antrag gestellt werden.
  • Vereine und Wohnungseigentümergesellschaften können pro Jahr Zuschüsse für max. drei Lastenräder beantragen.
  • Unternehmen, Selbständige oder sonstige gewerblich handelnde Personen können pro Jahr max. zehn Lastenräder Anträge stellen.

(gilt für die Dauer der Förderrichtlinie)

Kann ich ein neues Lastenrad-Modell entwickeln und bauen lassen und erhalte dafür einen Zuschuss?

Nein, Ausgaben für Entwicklungen von Prototypen werden nicht gefördert.

Bekommt man auch für ein gebrauchtes Lastenrad einen Zuschuss?

Nein, die Beschaffung von gebrauchten Lastenrädern, e-Lastenrädern sowie zum Lastentransport vorgesehener Fahrradanhänger wird nicht gefördert.

Dies gilt auch, wenn die Lastenräder überwiegend aus gebrauchten Bauteilen bestehen.

Kann ich Lastenräder erwerben und sie dann vermieten?

Nein, die Beschaffung von Lastenrädern, e-Lastenrädern sowie zum Lastentransport vorgesehener Fahrradanhänger zur weiteren Vermietung („Leihservice“) wird nicht gefördert.

Kann ich das Lastenrad wieder verkaufen, wenn ich feststelle, dass es für mich doch nicht geeignet ist?

Ein Verkauf ist frühestens nach drei Jahren möglich.

Mit dem Antrag verpflichten Sie sich, die Lastenräder bzw. die Gespanne oder die Anhänger selbst bzw. für den beantragten Zweck zu nutzen und sie nicht vor Ablauf dieser Frist zu veräußern.

Wenn Sie die eingegangenen Verpflichtungen nicht einhalten, ist der Zuschuss zurückzuzahlen.

Was mache ich, wenn mir das Lastenrad gestohlen wird?

Bitte informieren Sie die IFB.  Sofern der Diebstahl bei der Polizei zur Anzeige gebracht wurde und diese bei der IFB vorgelegt wird, ist der Zuschuss nicht zurückzuzahlen.

Kann ich das Lastenrad mitnehmen, wenn ich aus beruflichen oder privaten Gründen Hamburg verlassen muss?

Nein. Im Falle eines Wegzuges aus Hamburg sowie einer Mitnahme des Rades ist der Zuschuss grundsätzlich zurückzuzahlen. Es besteht aber die Möglichkeit, das Rad an einen in Hamburg wohnhaften, bzw. gewerblich angesiedelten Rechtsnachfolger zu veräußern, sofern die Einhaltung der Förderrichtlinie sowie der ggf. im Bewilligungsbescheid gemachten Auflagen sichergestellt ist. Die IFB ist hierüber schriftlich zu informieren.

Wie bekomme ich den extra Zuschuss, wenn ich gerade ein mit Benzin oder Dieselkraftstoff betriebenes Fahrzeug aufgegeben habe?

Wenn Sie spätestens sechs Monate vor der Antragstellung ein mit Benzin oder Dieselkraftstoff betriebenes Fahrzeug verschrottet haben, können Sie für die Beschaffung eines e-Lastenrades einen zusätzlichen Abwrackbonus in Höhe von einmalig 500 € beantragen.

Dafür legen Sie bitte mit Ihrem Antrag auf Zuwendung den Verwertungsnachweis eines Altfahrzeug-Demontagebetriebes oder einer Annahmestelle für Altfahrzeuge vor. Den benötigen Sie übrigens auch für die Zulassungsstelle, wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden soll.

Wieviel Zeit habe ich nach Erhalt der Förderzusage, um das Lastenrad zu beschaffen?

Sechs Monate nach Erhalt der Förderzusage sollte das Lastenrad bestellt und geliefert worden sein. Haben Sie sich für einen „Kauf auf Raten“ entschieden, kann der Auszahlungsantrag erst nach voller Belegung des Gesamtkaufpreises gestellt werden. Bitte beachten Sie daher, dass Sie innerhalb der sechsmonatigen Frist die letzte Teilrate geleistet und den Auszahlungsantrag bei der IFB gestellt haben.

Kann ich mich nach Erhalt der Förderzusage noch entscheiden, ein anderes Lastenrad zu kaufen als im Kostenvoranschlag vorgesehen?

Entscheiden Sie sich nach Erhalt der Förderzusage für ein anderes Lastenradmodell als im Kostenvoranschlag genannt, verfällt der Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses (auflösende Bedingung).

Wann bekomme ich den Zuschuss ausgezahlt?

Der Zuschuss (Fördermittel) wird ausgezahlt, nachdem Sie den Verwendungsnachweis vorgelegt haben und dieser durch die Investitions- und Förderbank geprüft wurde.

Muss ich eigentlich nachweisen, dass ich mir ein Lastenrad beschafft habe?

Ja. Die Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung erfordern es, dass die Zuwendungsempfänger – also auch Sie – einen sogenannten Verwendungsnachweis vorlegen.

Konkret erwarten wir, dass Sie den Verwendungsnachweis spätestens vier Wochen, nachdem der Förderzwecke erfüllt worden ist (Lastenrad oder Anhänger wurde geliefert und bezahlt), vorlegen. Bitte fügen Sie folgende Unterlagen bei:

  • Schlussrechnung
  • Zahlungsnachweis
  • Lieferschein (Kopie)
  • Ein Foto von dem/ den erworbenen Lastenrad/ -rädern, auf dem jeweils gut sichtbar der Aufkleber „#moinzukunft“ angebracht ist, den Sie mit dem Förderbescheid erhalten haben.

Was passiert eigentlich, wenn ich bei der Antragstellung noch nicht alle Informationen einreichen konnte?

Anträge, die unvollständig sind oder sonstige Mängel aufweisen, werden nur unter dem Vorbehalt der Ergänzung und Überarbeitung entgegengenommen.

Sie sollten deshalb noch fehlende Unterlagen möglichst zeitnah nachreichen. Erfolgt dies nicht spätestens innerhalb der nächsten drei Monate, wird Ihr Antrag zur Lastenradförderung abgelehnt werden.